Wer ist ein schwacher Verkehrsteilnehmer?

Ein schwacher Verkehrsteilnehmer ist eine Person, die nicht als Führer eines Kraftfahrzeugs oder eines Schienenfahrzeugs am Straßenverkehr teilnimmt. Es handelt sich dabei insbesondere um Fußgänger, Beifahrer, Radfahrer, Reiter, aber auch Benutzer eines E-Bikes oder eines E-Rollers, E-Boards…)…

  • Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug/Schienenfahrzeug hat der schwache Verkehrsteilnehmer Anspruch auf eine automatische Entschädigung seines Körperschadens durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des am Unfall beteiligten Fahrzeugs, selbst wenn der Fahrer hinsichtlich des Unfalls im Recht war und der schwache Verkehrsteilnehmer im Unrecht. Die Angehörigen eines schwachen Verkehrsteilnehmers können ebenfalls entschädigt werden.
  • Was ist mit einem Fehler, den der schwache Verkehrsteilnehmer begangen hat? Wenn der schwache Verkehrsteilnehmer durch seinen eigenen Fehler anderen unfallbeteiligten Parteien einen Sach- und/oder Körperschaden zugefügt hat, ist sein Nachlass zur Entschädigung der anderen Partei verpflichtet.

Die Versicherungsdeckungen prüfen

Optional:

Gegenwärtig ist ein schwacher Verkehrsteilnehmer, der auf der öffentlichen Straße unterwegs ist, nicht verpflichtet, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt zu sein.

Allerdings sind bestimmte Versicherungen wärmstens zu empfehlen:

Die Familien-Haftpflichtversicherung oder private Haftpflichtversicherung: Wenn der schwache Verkehrsteilnehmer einen Fehler begeht, der den Unfall verursacht, entschädigt diese Versicherung die Körper-/Sachschäden der Opfer anstelle des schwachen Verkehrsteilnehmers, der den Fehler begangen hat, selbst wenn dieser schwache Verkehrsteilnehmer beim Unfall verstirbt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann der Nutzer eines E-Bikes oder eines motorisierten Fahrzeugs, dessen Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt (E-Board, E-Roller…), eine spezifische Versicherung abzuschließen.

Die Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung erweist sich als nützlich, da sie den versicherten Personen dabei hilft, ihre Rechte geltend zu machen, und bei Bedarf die mit der Verteidigung ihrer Interessen einhergehenden Kosten übernimmt, etwa die Rechtsanwaltshonorare. Die Rechtsschutzversicherung, die die verstorbene Person deckte, interveniert möglicherweise für die Rechtsnachfolger, gemäß den allgemeinen Vertragsbedingungen. Andernfalls sollten Sie daran denken, Ihre eigene Rechtsschutzversicherung einzuschalten, die entweder als Zusatz zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung oder unabhängig von einer anderen Versicherung abgeschlossen wurde.

Erklären Sie den Schadenfall

Falls der verstorbene schwache Verkehrsteilnehmer möglicherweise für den Unfall haftbar ist und einer anderen Person Schaden zugefügt wurde, empfiehlt es sich dringend, in Erfahrung zu bringen, ob er eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die intervenieren kann.

In Ermangelung einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie womöglich selber die Unfallerklärung gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs oder gegenüber der Versicherung eines schwachen Verkehrsteilnehmers, der den Unfall verursacht hat, abgeben.

Wie erkläre ich einen Schadenfall? Schriftlich (E-Mail oder Brief) mit einer Erklärung der Sachverhalte, wobei Sie jedes sachdienliche Dokument wie die Verkehrsunfallbescheinigung, die Nummer des Protokolls der Polizei und die Feststellung von Verletzungen beifügen.

Zögern Sie nicht, sich an den Versicherungsmakler der verstorbenen Person und/oder an Ihren Versicherungsmakler zu wenden, um die Versicherungsdeckungen zu überprüfen und den Unfall gemäß den angemessenen Versicherungspolicen zu erklären.

FAQ

In Ermangelung einer Familienhaftpflichtversicherung müssen die Körper- und Sachschäden des Opfers aus dem eigenen Vermögen (und somit im Todesfall: aus dem Nachlass) des schwachen Verkehrsteilnehmers entschädigt werden.

Falls Sie befürchten, dass die verstorbene Person umfangreiche Schulden hinterlassen hat, kann es opportun sein, auf die Erbschaft zu verzichten oder sie unter öffentlichem Inventar anzunehmen. Reden Sie darüber mit dem für die Nachlassverwaltung zuständigen Notar.

Die automatische Entschädigung des schwachen Verkehrsteilnehmers gilt nur bei einem Unfall, an dem ein Kraftfahrzeug/Schienenfahrzeug beteiligt ist.

Wenn ausschließlich schwache Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt waren, geht es darum, denjenigen zu ermitteln, der einen Fehler begangen hat, welcher zum Tod Ihres Angehörigen geführt hat. Der Unfallverantwortliche muss Sie dann selbst entschädigen – oder seine Familienhaftpflichtversicherung, sofern er eine solche abgeschlossen hat.

Der belgische Allgemeine Automobilgarantiefonds ist die Einrichtung, die die Angehörigen der verstorbenen Person entschädigt, insbesondere im Falle von Fahrerflucht oder wenn das für den Unfall verantwortliche Fahrzeug nicht versichert war. Die Entschädigung erfolgt auf dieselbe Weise und gemäß denselben Grundsätzen wie bei einem Versicherungsträger.

Sie können sich an das Belgische Büro der Kraftfahrzeugversicherer wenden (Bureau belge des assureurs automobiles, BBAA – www.bbaa-bbav.be), das mit der Verwaltung und Regelung des Schadenfalls beauftragt ist. Wenn das ausländische Fahrzeug jedoch in seinem Herkunftsland gültig versichert ist, übermittelt das BBAA die Akte an einen Korrespondenten (sofern vorhanden), das heißt an eine im Voraus von der ausländischen Versicherungsanstalt bestimmte belgische Versicherungsgesellschaft.

Zögern Sie nicht, Ihrem Makler oder dem Sachbearbeiter der Akte bei der Versicherungsgesellschaft dies mitzuteilen. Wenn die Antwort Ihnen nicht genügt, können Sie nach den Kontaktangaben der Beschwerdeabteilung innerhalb der Versicherungsgesellschaft fragen.

Sie können sich ebenfalls an den Ombudsman der Versicherungen (https://www.ombudsman.as/fr/) [nicht auf Deutsch verfügbar] wenden, der Ihre Beschwerde prüft und eine Stellungnahme abgibt, indem er eine gütliche Lösung vorschlägt. Der Ombudsman ist eine unabhängige Einrichtung.

Falls Sie der Ansicht sind, die Versicherungsgesellschaft vor Gericht verklagen zu müssen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, dessen Honorare eventuell von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Sie müssen den Arbeitgeber über den Unfall und den Todesfall informieren, damit er sich an seine eigene Versicherungsgesellschaft wenden kann. Diese obligatorische Versicherung, die als gesetzliche Versicherung bezeichnet wird, zahlt eine pauschale Entschädigung zur Deckung der Bestattungskosten sowie eine Rente zugunsten bestimmter Anspruchsberechtigter.

Dieses Verfahren hindert Sie nicht daran, sich ggf. ebenfalls an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu wenden, die sich um die Entschädigung des Schadens kümmert, der nicht von der gesetzlichen Versicherung gedeckt wurde, beispielsweise die immateriellen Schäden.

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