Abteilung Information und Beratung der Straßenverkehrsopfer
Wir hören Ihnen zu, informieren Sie und unterstützen Sie bei Ihren administrativen Schritten.
Ein Team aus Juristen und Psychologen gewährleistet einen telefonischen Beratungsdienst*, der als persönliche Anlaufstelle und Ansprechpartner für jede Person dient, die direkt oder indirekt von einem Verkehrsunfall betroffen ist, der Personenschäden und/oder einen Todesfall nach sich gezogen hat, und dies unabhängig von der seit dem Unfall vergangenen Frist und unabhängig von der Rolle, die die Person bei diesem Unfall gespielt hat.
*an Werktagen von 9 bis 17 Uhr
Aufgabe der juristischen Einheit
- Ihnen spezifische Informationen zu den versicherungstechnischen und gerichtlichen Verfahren geben
- Bei Bedarf als Vermittler zwischen Ihnen und Ihren verschiedenen Gesprächspartnern (Versicherer, Hilfsdienste…) dienen
- Sie bei den administrativen Schritten betreuen
- Mit Ihnen eine Analyse Ihrer Situation durchführen
- Sie bei Bedarf an angemessene Dienststellen und andere Fachleute verweisen
Aufgabe der psychologischen Einheit
- Ihnen eine psychologische Betreuung bereitstellen
- Ihnen Aufschluss über die Reaktionen nach dem Unfall geben
- Ihnen Ansätze vorschlagen, damit Sie sich und Ihren Angehörigen helfen können
- Eine Analyse Ihrer Bedürfnisse vornehmen und Sie – je nach Region – an zuständige Dienste verweisen (Fachleute, Gesprächsgruppen, Workshops…)
Sie können diese Hilfsmittel kostenlos über das Kontaktformular bestellen.
Kostenlose hilfsdienste
Der Dienst für polizeilichen Opferbeistand ist ein kostenloser Dienst, der sowohl bei der föderalen Polizei als auch bei der lokalen Polizei vorhanden ist und sich aus Sozialarbeitern und/oder speziell geschulten Beamten zusammensetzt. Bei einem Verkehrsunfall kann der SAPV die Polizeibeamten unterstützen, wenn die Situation eine sofortige psychosoziale Betreuung der schwer verletzten Opfer oder der Angehörigen von verstorbenen Personen erfordert. Dieser Dienst begleitet meist die Polizeibeamten, wenn diese einen Todesfall mitteilen müssen, und unterstützt die Familie bei der letzten Ehrbezeugung. Er informiert die Opfer und deren Angehörige über die Verfahren und verweist sie an spezialisierte Einrichtungen. Der Dienst steht während der Tage und Wochen nach dem Unfall weiterhin zur Verfügung.
Die Dienststelle für Opferbetreuung bei den Justizhäusern setzt sich aus Justizassistenten zusammen, die speziell darin geschult sind, Sie und Ihre Angehörigen ab dem Beginn eines Strafverfahrens zu betreuen.
Ein Strafverfahren kann nämlich kompliziert und langwierig erscheinen und zu vielen Fragen und zu Unverständnis führen. Die Justizassistenten können Ihnen Informationen zum Strafverfahren, aber auch zu der laufenden Untersuchung geben (mit Einwilligung des zuständigen Magistraten). Sie können den Besuch eines Gerichtssaals anbieten, um die Rolle aller beteiligten Personen und den Ablauf einer Sitzung zu beschreiben, und sie können Sie zu der Sitzung begleiten. Und schließlich können sie Sie bei der Lektüre der Strafakte helfen.
Angaben zum Dienst „Opferbetreuung des Justizhauses“ des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens finden Sie unter der Website: www.ostbelgienlives.be Suchbegriff: Justizhaus. Via Mail ist der Dienst unter opferbetreuung.justizhaus@dgov.be und telefonisch unter der Nummer 087/594 600 zu erreichen.
Der in jedem Gerichtsbezirk vorhandene Sozialhilfedienst für Rechtsuchende richtet sich an jede Person, die mit der Strafjustiz in Kontakt kommt. Diese kostenlose Hilfe kann in einer psychologischen oder sozialen Betreuung bestehen, damit Sie sich mit den Folgen des Unfalls auseinandersetzen können, wie auch immer diese aussehen mögen. Je nach ihren Anforderungen wird der Person eine mehr oder weniger langfristige Betreuung angeboten. Diese Betreuung kann vor Beginn des Gerichtsverfahrens anfangen und auch nach dem Ende des Verfahrens fortdauern.
In der Zeit nach dem Unfall stellt man sich häufig Fragen, auf die man keine Antwort erhält, und wird man von heftigen Emotionen gegenüber der anderen Unfallpartei bewegt. Als Opfer hat man das Bedürfnis, sein Unverständnis, seinen Zorn, seinen Kummer zum Ausdruck zu bringen. Als Unfallverursacher möchte man gerne Neuigkeiten erfahren, seine Schuldgefühle äußern, seine Verwirrung zum Ausdruck bringen. Mediante ist ein opferorientierter Dienst, mit dem diese Emotionen besänftigt werden können, indem die Möglichkeit einer sicheren und respektvollen Kommunikation zwischen den Parteien geboten wird, bei der eine neutrale Fachkraft als Vermittler fungiert.
Die opferorientierte Vermittlung sollte nicht mit der Vermittlung in Strafsachen verwechselt werden: Sie kann in jeder Phase des Verfahrens stattfinden, und die Staatsanwaltschaft kann die unfallverantwortliche Partei auch dann verfolgen, wenn sie an dieser Vermittlung teilnimmt.
Kontakt: ASBL Mediante, www.mediante.be
Nützliche Links
- Information et aides aux victimes (d’infractions)
- ASBL Parents d’enfants victimes de la route
- ASBL Rondpunt (voor de Nederlandse verkeerslachtoffers)
- Ombudsman des assurances
- Portail de la FSMA, qui est l’Autorité belge des services et marchés financiers
- Site d’Assuralia à destination des consommateurs
Modul Assuralia
Das Themengebiet Versicherungen und Entschädigung der körperlichen Schädigungen ist sehr komplex. Assuralia (Verband der Versicherungsunternehmen) hat ein Modul erstellt, um Ihnen dabei zu helfen, die Situation, in der Sie sich seit dem Unfall befinden, besser zu verstehen.
Dieser Simulator liegt in Form einer Reihe von Fragen vor, die Sie mit einem einfachen Klick beantworten können. Im Rahmen dieser Abfolge von Fragen und Antworten erhalten Sie Informationen zu Versicherungen, die möglicherweise in Ihrem Fall intervenieren, und insbesondere zu den Schäden, für die Sie entschädigt werden können.